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Ernährungsberatung & Ernährungstherapie – kurz erklärt

Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung (§ 20 SGB V - Prävention) versteht sich als ganzheitliche Begleitung rund um Ernährung, Essverhalten und Lebensstil.
Sie richtet sich an Menschen, die ihre Ernährung bewusst gestalten, Zusammenhänge besser verstehen und langfristig in ihren Alltag integrieren möchten.

Im Mittelpunkt stehen dabei nicht einzelne Regeln oder kurzfristige Lösungen, sondern ein umfassender Blick auf individuelle Bedürfnisse, Gewohnheiten und persönliche Ziele. Die Beratung bietet Orientierung, unterstützt bei Veränderungen und schafft ein fundiertes Verständnis für eine alltagstaugliche Ernährung.

Eine ärztliche Verordnung ist hierfür nicht erforderlich.

Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie ( §43 SGB V) erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und ist individuell auf den therapeutischen Bedarf abgestimmt.


Sie wird bei bestehenden medizinischen Diagnosen eingesetzt und ergänzt die ärztliche Behandlung ernährungsbezogen.

Die Kosten der Ernährungstherapie können – je nach Krankenkasse – anteilig bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Einreichung der ärztlichen Bescheinigung.

Wenn du dabei Unterstützung benötigst, kontaktiere mich gerne per E-Mail, um zu klären, wie ich dich unterstützen kann.

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